JUGENDSCHUTZ
Handel und Tabakbranche engagieren sich für Jugendschutz
Namhafte Detailhändler und Vertreter der Tabakbranche engagieren sich für einen besseren Jugendschutz, indem sie einen Codex unterzeichnen. Die unterzeichnenden Parteien sind überzeugt, dass Tabakprodukte, elektronische Zigaretten und andere nikotinhaltige Produkte auf verantwortungsbewusste Weise vermarktet und verkauft werden müssen. Solange noch keine schweizweite gesetzliche Regulierung besteht, will die Branche darum eigene Massnahmen ergreifen. Geeignete Regeln sollen sicherstellen, dass sich die Vermarktung und Distribution der genannten Produkte nicht an Minderjährige richten und im Einklang mit dem Prinzip der Entscheidungsfreiheit eines informierten erwachsenen Konsumenten stehen.
Der „Codex für die Vermarktung von Tabakprodukten, elektronische Zigaretten und anderen nikotinhaltigen Produkten in der Schweiz“ enthält entsprechende Bestimmungen. Die unterzeichnenden Parteien
- verzichten auf die Abgabe bzw. den Verkauf von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten an Minderjährige.
- verpflichten sich, vor dem Verkauf eine Alterskontrolle durchzuführen.
- verzichten auf Werbung, die sich speziell an Minderjährige richtet.
- informieren ihre Mitarbeitenden über den Inhalt des Codex und bilden sie entsprechend aus
- verpflichten sich, dessen Einhaltung durchzusetzen und Verstösse zu sanktionieren.
Gregor Rutz, Präsident der Vereinigung des Schweizerischen Tabakwarenhandels, kommentiert:
«Es ist gut, dass die gesamte Branche mit diesem Codex ein wichtiges und verantwortungsbewusstes Zeichen für den Jugendschutz gesetzt hat. Industrie und Handel haben in einer offenen Diskussion auf pragmatische Art und Weise eine schnell umsetzbare und wirksame Lösung gefunden.» Mit dem vorliegenden Codex ist ein zentrales Anliegen des Tabakproduktegesetzes faktisch schon umgesetzt.
Folgende Unternehmen haben den Codex unterzeichnet:
- Aldi Suisse SA
- British American Tobacco
- Burger Söhne AG
- Coop
- Denner AG
- Japan Tobacco International AG
- Koch & Gsell Tabakfabrikanten
- Landi Schweiz AG
- Lidl Schweiz
- Manor
- Oettinger Davidoff AG
- Philip Morris S.A.
- Pöschl Tobacco Switzerland AG
- Spar Management AG
- TopShop
- Transgourmet Schweiz AG
- Valora AG
- Villiger Söhne AG
- Volg Konsumwaren AG
Medienmitteilung vom 29.01.2019
Der Codex in der Version vom 25. Januar 2019 löste den „Codex für die Vermarktung von E-Dampfgeräten und Liquids in der Schweiz“ vom 18. September 2018 ab und wurde am 15. Juni 2020 auf „andere nikotinhaltige Produkte“ ausgedehnt. In der Schweiz gibt es beim Verkauf von E-Zigaretten auf Bundesebene zurzeit noch keine rechtlichen Vorgaben zum Jugendschutz. Konkret ist bei der Abgabe von E-Zigaretten weder das Abgabealter geregelt, noch bestehen Werbeeinschränkungen. Um die bestehende gesetzliche Lücke im Bereich Jugendschutz zu schliessen, haben das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV und Vertreter der Branche im Herbst 2018 im Rahmen eines runden Tisches einen Codex erarbeitet. Alle Unterzeichner des E-Zigaretten-Codex haben zwischenzeitlich auch den neuen Codex für Tabakprodukte und E-Zigaretten unterzeichnet.